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Das TFI führt Geruchsmessungen gemäß ISO 16000-28 durch. Dieses Prüfverfahren ist verpflichtend für die Vergabekriterien des Blauen Engels DE-UZ 128 sowie für die Vergabekriterien des finnischen M1. Es werden die sensorischen Parameter der empfundenen Intensität, Akzeptanz und Hedonik bestimmt.

Unser Verfahren (TFI) zur Geruchsbewertung liefert zudem schnell eine Aussage zur Sensorik. Diese Methode ist in den Umweltzeichen der GUT sowie des Blauen Engel (DE-UZ 128) für textile Bodenbeläge integriert. 

Geruchsprüfung nach TFI-Verfahren

Prüfnormen

  • DIN ISO 16000-28
    Innenraumluftverunreinigungen - Teil 28: Bestimmung der Geruchsstoffemissionen aus Bauprodukten mit einer Emissionsprüfkammer
  • TFI-Verfahren auf Basis der Schweizer Norm SNV 195 651
    Statisches Bewertungsverfahren zur Geruchsbestimmung aus Bauprodukten in Exsikkatoren

Geeignete Produktarten

  • Teppichböden
Akzeptanzprüfung nach DIN ISO 1600-28

IHRE ANSPRECHPARTNERIN

Diana Mertens, B.Sc.

Chemie

Telefon: +49 241 9679-128

support@tfi-aachen.de

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