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Die europäische Bauproduktenverordnung (EU-BauPVO), die die EU-Vorschriften für die Vermarktung von Bauprodukten harmonisiert und ihren freien Verkehr im Binnenmarkt erleichtert, wurde am 05.11.2024 vom Rat angenommen. Dies ist der letzte Schritt des Beschlussfassungsverfahrens. Nach dieser Billigung durch den Rat ist der Rechtsakt angenommen. Mit der neuen EU-BauPVO werden die seit 2011 geltenden Rechtsvorschriften aktualisiert.

Wie geht es weiter?

Die Verordnung wird nach der Unterzeichnung durch Roberta Metsola, Präsidentin des Europäischen Parlaments und Charles Michel, Präsident des Rates im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und tritt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Erste Änderungen für Hersteller wird es zum Ende 2025 geben.

Das TFI ist der Partner an Ihrer Seite

Das TFI vermittelt im Rahmen von Qualifizierungsmaßnahmen Basiswissen zur EU-BauPVO (siehe Qualifizierungsformate).

Im ersten Quartal 2025 werden wir Workshops zu den Inhalten der neuen Bauproduktenverordnung anbieten und die neuen Herausforderungen für Hersteller zusammen mit Ihnen thematisieren.

Ferner ist das TFI durch die Mitarbeit in der europäischen Normung aktiv in die Aktualisierung harmonisierte Normen und in die Erarbeitung von Produktkategorieregeln nach der neuen EU-BauPVO eingebunden.

Als Notifizierte Stelle steht Ihnen das TFI auch zukünftig für Produktprüfungen und -zertifizierungen im Rahmen der neuen Bauproduktenverordnung als Partner zur Verfügung.

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